Prozess-Geldstrafe für harte Kinderpornos

26.04.2012 09:35

 

Geldstrafe für harte Kinderpornos
 

Moers.   2200 Euro muss ein 65-Jähriger zahlen, weil er DVDs besaß, auf denen der Missbrauch kleiner Jungen zu sehen war.

Bis zuletzt blieb der 65-jährige Angeklagte aus Moers uneinsichtig und leugnete sein Vergehen, wissentlich im Besitz kinderpornografischer Schriften gewesen zu sein. Genauer gesagt waren es elf DVDs, die eindeutig den Missbrauch kleiner Jungen zeigten. Geholfen hat es ihm nicht. Die Kammer des Landgerichts Kleve verurteilte den Mann zu 110 Tagessätzen in Höhe von 20 Euro.

Damit kam der gelernte Schlosser, der nach eigenen Angaben seit 1971 arbeitslos ist, von 1971 bis 1989 aber nebenbei einen Versandhandel für erotische Bücher und Videos betrieb, noch gut weg. „Die Kammer hat überlegt, eine Freiheitsstrafe gegen Sie zu verhängen. Denn hier geht es weit über leichte kinderpornografische Schriften hinaus“, so der Vorsitzende Richter Huismann. Da das Verfahren aber erst drei Jahre nach Auffinden der DVDs stattfand, der Angeklagte sich zudem seither nichts mehr hatte zuschulden kommen lassen, kam eine härtere Strafe nicht mehr in Frage.

Die elf DVDs waren eigentlich ein Zufallsfund: Als die Polizei im Februar 2009 eine Hausdurchsuchung bei dem Beschuldigten machte, waren sie eigentlich auf der Suche nach gewaltverherrlichenden Schriften und Filmen, die sie auch in nicht geringer Stückzahl sicher stellten. Erst als der Beschuldigte einen Stapel DVDs vor der Polizei in Sicherheit bringen wollte, dabei äußerte, dass da nicht das Gesuchte drauf sei, wurden die Beamten hellhörig und beschlagnahmten auch diese Datenträger. „Da liegt der Verdacht doch nahe, dass sie genau wussten, was auf den DVDs zu sehen ist“, befand der Vorsitzende. „Reine Spekulation“, konterte der Angeklagte, der im Prozess behauptete, diese elf DVDs seien eine ihm unbekannte Beigabe gewesen, als er online Filme ersteigert habe.

Kampflos wird sich der 65-Jährige dem Urteil wohl nicht stellen. Die Wahrscheinlichkeit ist vielmehr sehr hoch, dass der Angeklagte Revision einlegen wird. Schließlich gab es bereits 2009 einen Prozess wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften gegen ihn. Das damalige Urteil hatte der 65-Jährige angefochten, erschien dann jedoch mehrfach nicht zu den anberaumten Berufungsverhandlungen, bis das Urteil – 600 Euro Strafe – rechtskräftig wurde.

Quelle:www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-moers-kamp-lintfort-neukirchen-vluyn-rheurdt-und-issum/geldstrafe-fuer-harte-kinderpornos-id6592545.html