Opfer war erst 12-Sexueller Missbrauch via Facebook

25.04.2012 07:56

Ein 29-jähriger Student hat eine Zwölfjährige über Monate mit eindeutigen Anspielungen auf Facebook bombardiert. Das Mädchen war ihm im Fasching in der Region aufgefallen. Von Harald Jung

Ein 29 Jahre alter BWL-Student aus Ingolstadt hat über Monate hinweg ein Mädchen auf Facebook drangsaliert.

Es kam nie zu einem Treffen oder gar zu Berührungen. Muss es auch nicht: Es ist trotzdem strafbar, seine sexuellen Wünsche oder Forderungen über das Internet an ein Kind heranzutragen. Schlimmstenfalls führt das zu einer Anklage wegen sexuellen Missbrauchs.

So wie in diesem Fall: Zwischen Mai und Oktober vergangenen Jahres hatte der 29 Jahre alte BWL-Student aus Ingolstadt ein Mädchen drangsaliert, das ihm beim Auftritt einer Faschingsgesellschaft in der Region ins Auge gestochen war. Das Opfer trat damals mit der Kindergarde einer Gesellschaft aus der Region auf.

Der Student suchte und fand später den Kontakt zu ihm über das Sozialnetzwerk „Facebook“. Mindestens 15 Mal schickte er dem Mädchen in den folgenden Monaten Botschaften, die ganz klar sexuelle Hintergründe hatten. Unter anderem forderte er das Mädchen auf, zu ihm zu kommen und mit ihm zu duschen; mal schweiften seine Fantasien ab, als er allein nackt im Bett lag; ein andermal hatte der Angeklagte das Mädchen unbemerkt beobachtet, wie es mit Freundinnen spielte und sich danach sehr anzüglich über seine Bekleidung geäußert. Schließlich forderte er auch eindeutig Sex und riet ihr: „Lieber tue ich es, bevor es ein Anderer mit Dir macht.“

Sexueller Missbrauch über Facebook

„Zum Glück war es nur so eine Art Fremd-Belästigung und zum Glück kam es auch nie zu einem Treffen mit dem Mädchen“, stellte Jugendrichter Christian Schilcher gestern heraus, als er gegen den Mann wegen sexuellen Missbrauchs verhandelte. Am Ende verhängte der Richter 150 Tagessätze zu je 20 Euro, insgesamt also 3000 Euro Geldstrafe. Die 150 Tagessätze sind gleichzusetzen mit fünf Monaten Freiheitsstrafe. Die müsste der Mann aber nur dann antreten, wenn er die Geldstrafe nicht bezahlen sollte.

Das wird der Aushilfs-Barkeeper in einem bekannten Innenstadtlokal aber sicherlich tun, denn der Ingolstädter war bei dem Prozess sichtlich um Schadensbegrenzung bemüht. Er räumte alle Vorwürfe der Staatsanwaltschaft unumwunden ein und ersparte dem Mädchen damit eine Aussage im Zeugenstand. Das rechnete ihm der Richter später beim Urteil auch positiv an.

Allerdings kämpfte der Mann um ein Notebook und ein iPod, das die Kriminalpolizei bei ihm gefunden und beschlagnahmt hat. Das waren die Tatwerkzeuge, mit denen er das Mädchen monatelang mit seinen Anspielungen bombardiert hatte. Das Notebook und zwei externe Festplatten im Gesamtwert von über 2000 Euro zog das Gericht am Ende ein. Das alles wird nun vernichtet.

In dem Verfahren ging es auch noch um mindestens 17 Bilddateien mit kinderpornografischen Aufnahmen. Auf dem Computer des Angeklagten waren Daten entdeckt worden, die darauf schließen lassen, dass er die Kinderpornos aus dem Internet heruntergeladen hat. Weil er die Dateien später aber wieder löschte, konnte der vollständige Nachweis nicht mehr gelingen. Dennoch räumte der Mann auch diese Straftat ein.

Quelle:

www.augsburger-allgemeine.de/neuburg/Sexueller-Missbrauch-via-Facebook-id19751686.html